Edersee
Information
Infolge der Einspeisungen in die Eder für die Weserschifffahrt, die Rückhaltung im Rahmen des Hochwasserschutzes und der Stromerzeugung ist der Wasserstand der Edertalsperre starken Schwankungen unterworfen. Die Wasserabgabe erfolgt in der Regel aus dem Tiefenwasser über die Grundablässe. Nur bei Vollstau und gleichzeitigem Hochwasser erfolgt die Wasserabgabe über die Überläufe direkt unterhalb der Mauerkrone.Die Wasserstandsschwankungen haben zur Folge, dass sich eine für stehende Seen typische Ufervegetation nicht ausbilden kann. Stattdessen stellen sich auf den periodisch „trockenfallenden“ Seeboden speziell angepasste Pflanzenarten ein, bevorzugt an flachen Uferbereichen mit hohem Feinsediment-Anteil: Zulaufgebiet bei Herzhausen und flache Buchten bei Asel, Bringhausen und am Rehbach.
Diese durch Menschenhand geschaffenen Bedingungen am Edersee sind fischereilich betrachtet ungünstig. Friedfische, wie Rotaugen und Brassen, sind durch ihre große Vermehrungsfähigkeit besser angepasst als die anspruchsvolleren Raubfische.
Hecht, Zander und Barsch erfüllen bereits vom Stadium der vorgestreckten Brut (Hecht) und des einjährigen Jungfisches (Zander und Barsch) an bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindestmaßes für die Entnahme durch Angler einen wesentlichen Teil ihrer Funktion hinsichtlich der Reduzierung von Jungfischen der Massenfischarten (Rotaugen und Brassen). Für die fischerei-biologischen und ökologischen Verhältnisse am Edersee ist daher ein möglichst hoher Anteil von Hechten, Zandern und Barschen dieser Größen- und Altersspanne von Bedeutung.
Große Raubfische tragen zur Dezimierung des Friedfischbestandes nur noch eingeschränkt bei. Sie sind jedoch eine begehrte Beute der Angler.
Der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee wird als Pächter der Fischereirechte bei der Hege und Pflege der Fischbestände durch die Gewässergruppe Edersee e.V. (Zusammenschluss der Angelvereine am Edersee) unterstützt.
Die fischereiliche Zielsetzung ist auf die ökologischen Belange z.B. die Auswirkungen des Fischbestandes auf die Phyto- und Zooplanktonentwicklung und deren Einfluss auf die Wassergüte ausgelegt.
Hierfür ist es erforderlich die Fischbestände ständig zu kontrollieren, um gegebenenfalls steuernd einzugreifen.
Kontrollkriterien
• Artenzusammensetzung
• Altersaufbau
• Ernährungszustand
• Reproduktionserfolg bei Raub- und Friedfischen in jedem Jahr
• Fischnahrung – Art und Menge in Detritus und Freiwasser
• Anzahl der jungen Raubfische
• Prognosen über die Bestandsentwicklung
• Massenentwicklungen bei bestimmten Fischarten bevor
Für die Steuerung, Untersuchung und Auswertung dieser Kriterien ist die ständige Beschäftigung eines Fischereimeisters erforderlich. Diese Aufgabe nimmt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages die IG Edersee e.V. mit ihrem Fischereimeister Andreas Rohn wahr.
Fischbestand
Der Edersee besitzt einen sehr artenreichen Fischbestand. Durch das große Nahrungsangebot wachsen die Raubfische im Edersee besonders gut ab. Große Hechte, Barsche und Zander stellen für viele Angler eine begehrte Beute dar und werden entsprechend befischt. Jedes Jahr werden zahlreiche kapitale Fänge getätigt.Regelmäßig werden Hechte von über 30 Pfund gefangen. Der Zanderbestand ist durch die neue schonende Art der Bewirtschaftung auf dem Vormarsch und wird sich sicherlich deutlich in den nächsten Jahren verbessern. Im Herbst des Jahres 2004 wurde ein Zander von 23 Pfund gefangen. Dies war einer der größten in Deutschland gefangenen Zander.
Weiterhin werden im Edersee immer wieder große Barsche von fünf und mehr Pfund gefangen. Gerade der neu aufgekommene Bestand an Barschen stellt ein sehr interessantes Potenzial für die Angler dar. Der Edersee besitzt daher bei den Anglern in Deutschland und dem angrenzenden Ausland einen exzellenten Ruf. Zahlreiche Hotels und Pensionen bieten speziell auf die Bedürfnisse der Angler abgestellte Angebote an.
Der Edersee ist daher immer einen Angelurlaub wert.
Preise & Bedingungen - Edersee
Preise für Fischereierlaubnisscheine2-Tagesschein:
15,- € zzgl. 5,- € Pfand* für Fangliste
Wochenschein:
35,- €
zzgl. 10,- € Pfand* für Fangliste
Saisonschein:
110,- €
zzgl. 15,- € Pfand* für Fangliste
Jahresschein:
150,- €
zzgl. 25,- € Pfand* für Fangliste
Jugend-Jahresschein:
75,- €
zzgl. 25,- € Pfand* für Fangliste
Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Besitz eines Fischereischeines sind.
Preise für Fischereierlaubnisscheine
(Kombination Edersee und Affolderner See)
2-Tages Kombischein:
25,- €
zzgl. 5,- € Pfand* für Fangliste
Wochen-Kombischein
60,- €
zzgl. 10,- € Pfand* für Fangliste
Jahres-Kombischein
250,- €
zzgl. 25 € Pfand* für Fangliste
Jugend-Komi-Jahresschein
125,- €
zzgl. 25,- € Pfand* für Fangliste
Das Pfand* wird bei Rückgabe einer ordnungsgemäß ausgefüllten Fangliste an eine Ausgabestelle erstattet (Stichtag auf dem Schein beachten), für Jahresscheine nur an den entsprechend genannten Ausgabestellen.
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereierrlaubnisscheins ist ein gültiger Fischereischein.
Bitte beachten Sie folgende Neuregelung des Hessischen Fischereigesetztes
§ 25 Absatz 2
Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen. Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helfer darf den Fischfang mit der Handangel ausüben. Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fischereiberechtigten aufhalten. Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gelten als Helfer, wenn sie von einer volljährigen und zum Fischfang berechtigten Person an die Fischereiausübung herangeführt werden.
Angelbedingungen (nur Auszug)
Erlaubt sind die Verwendung von zwei Handangeln (Raub oder Friedfischruten), sowie ein Senknetz bis zu einer Größe von 125 x 125 cm für den Fang von Köderfischen für den täglichen eigenen Bedarf.
Das Schleppangeln ist von einem muskelbetriebenen Boot aus in der Zeit vom 16. April bis zum 31. Januar gestattet. In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Januar ist das Schleppfischen von einem mit Elektromotor angetriebenen Boot gestattet.
Angelzeit ist von Sonnenaufgang bis Mitternacht festgelegt.
Das Angeln mit lebenden Köderfischen sowie das Eisangeln ist verboten.
Setzkescher müssen mindestens 3,50 Meter lang sein, einen Ringdurchmesser von mindestens 50 cm aufweisen und aus knotenlosem Netzmaterial bestehen. Sie sind durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen zu sichern.
Während der Hechtschonzeit (01.02 - 15.04.) ist die Verwendung von Raubfischangeln, Spinnangeln und der Köderfischsenke untersagt.
Jeder Angler ist zur Führung einer ordnungsgemäßen Fangliste (Abschnitt am Erlaubnisschein) verpflichtet.
Es gelten weiterhin die Vorschriften des Hessischen Fischereigesetzes, die Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und der Schutz der Fische und die Talsperrenverordnung.
Auskünfte hierzu erteilt die Wasserschutzpolizei
unter der Tel. 05623 5437 bzw. E-Mail: gerd.paulus@polizei.hessen.de
Schonzeiten, Mindestmaße und Fangmengenbegrenzung für den Edersee
Hecht: Schonzeit vom 01.02 bis 15.04., Mindestmaß 50 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Karpfen: Schonzeit vom 15.03. bis 31.05., Mindestmaß 45 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Regenbogen-, Bach- und Seeforellen: Schonzeit vom 15.10. bis 31.03., Mindestmaß 25 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Schleie: Schonzeit vom 01.05. bis 30.06., Mindestmaß 25 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Zander: Schonzeit vom 15.03. bis 31.05., Mindestmaß 45 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Aal: Schonzeit vom 01.10. bis 01.03., Mindestmaß 50 cm
Äsche: Schonzeit vom 01.03. bis 15.05, Mindestmaß 30 cm
Barbe: Schonzeit vom 01.05. bis 15.06., Mindestmaß 38 cm
Gründling: Schonzeit vom 15.04. bis 30.06
Rotfeder: Schonzeit vom 15.03. bis 31.05., Mindestmaß 20 cm
Aland: Schonzeit vom 01.04. bis 31.05., Mindestmaß 30 cm
Keiner Fangmengenbegrenzung unterliegen:
Barsch, Brachse (Brasse/Blei), Döbel (Aitel), Giebel, Güster (Blicke), Kaulbarsch, Hasel, Rapfen, Rotaugen (Plötze), Ukelei (Laube) und Wels.
Der Fang aller anderen heimischen Fischarten ist verboten! Ferner ist das Entnehmen von Krebsen, Muscheln oder Fischnährtieren untersagt. Ansonsten gilt das Hessische Fischereigesetz.
Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regelungen oder geltenden Bestimmungen gilt die Erlaubnis als widerrufen, der Erlaubnisschein kann eingezogen werden, sowie ggf. die verwendeten Angelgeräte und der Fang.
Ausgabestellen
Angelshop & Shell-Station Lohof
Itterstraße 11
34516 Vöhl-Herzhausen
Telefon 05635-328
Verkauf von: 2-Tagesscheine, Wochenscheine, Saisonscheine, Jugendscheine und Jahresscheine
Angel-Schmidt
Christian Schmidt
Zur Sperrmauer 62 a
34549 Edertal - Hemfurth-Edersee
Telefon: 05623-2032 Fax: 2947
34549 Edertal-Affoldern
Telefon 05623-4626
Verkauf von: 2-Tagesscheine, Wochenscheine, Saisonscheine, Jugendscheine und Jahresscheine
Raiffeisen Wittgenstein-Hallenberg e.G.
Industriestraße 2
57319 Bad Berleburg
Telefon 02751-41110
Verkauf von: 2-Tagesscheine
Seehotel Andree
Jutta Andree
Seeweg 1
34513 Waldeck
Telefon 05623-5426
Verkauf von: 2-Tagesscheine, Wochenscheine
The Tackle Store
Anastasios Saradis
Lange Straße 14
34253 Lohfelden
Telefon 0561-5101167
Verkauf von: 2-Tagesscheine
Angelshop Hubertus Dornseifer
Schneppenkauten 31
57076 Siegen-Weidenau
Telefon 0271-72210
Verkauf von: 2-Tagesscheine
Ney - Zoofachmarkt
Ermighäuser Weg 57
34497 Korbach
Telefon 05631-63585
Verkauf von: 2-Tagesscheine
Angelshop Hamm
Karl Hamm
Am Biegen 17
35094 Lahntal-Großfelden
Telefon 06423-7696
Verkauf von: 2-Tagesscheine
Monis Bootsverleih
Monika Vogel
Fliederweg 7
34549 Edertal - Hemfurth-Edersee
Telefon 05623-4708 oder 4595
Verkauf von: 2-Tagesscheine
Angelcenter Patrick Fleischer
Hafenstraße 6
34125 Kassel
Telefon 0561-572178
Verkauf von: 2-Tagesscheine
Angelbedarf Nowikowski
Waltar Nowikowski
Waldmann Straße 21 a
34123 Kassel
Telefon 0561-4915349
Verkauf von: 2-Tagesscheine
Gasthaus und Minimarkt
Sylvia Nellessen
Asel-Süd 1
34516 Vöhl-Asel
Telefon 05635-9937993
Verkauf von: 2-Tagesscheine
Die Angelschmiede
Johann Dering
Brückenstraße 1
34549 Edertal-Affoldern
Telefon 05623-3454150
Verkauf von: 2-Tagesscheine, Wochenscheine, Saisonscheine, Jugendscheine und Jahresscheine
Naturpark Kellerwald-Edersee
Geschäftsstelle
Laustraße 8
34537 Bad Wildungen
Telefon 05621-969460
Verkauf von: 2-Tagesscheine, Wochenscheine, Saisonscheine, Jugendscheine und Jahresscheine