AGBs

AGB für die Online-Buchung unserer Trekkingplätze

1. Rechtsgrundlagen / Allgemeines

1.1 Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Trekkingplätzen zur Übernachtung.

1.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Naturpark Kellerwald-Edersee gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Käufe über die Internetseite www.naturpark-kellerwald-edersee.de/wandern/trekkingplaetze.

2. Vertragsschluss

2.1 Die angebotenen Trekkingplätze sind in der Zeit von 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres maximal für eine Nacht je Platz buchbar.

2.2 Mit Betätigung der Buchung durch den „Jetzt kaufen“-Button bietet der Gast dem Naturpark den Abschluss des Vertrages verbindlich an (Antrag). Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Der Vertrag kommt erst mit dem Gast dadurch zustande, wenn der Naturpark die Buchung elektronisch bestätigt (Annahme).

2.3 Der Gast haftet entsprechend der gesetzlichen Vorschriften für Mitreisende. Dem Gast wird daher empfohlen, Mitreisende über diese AGBs in Kenntnis zu setzen. Für die Vertragserfüllung haftet der Gast. Der Gast hat die Anzahl der Mitreisenden unter dem Buchungsschritt „Kontakt“ anzugeben.

2.4 Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen"-Button begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seinen Buchungsangaben. Wir behalten uns das Recht vor, das Vertragsangebot anzunehmen oder abzulehnen.

3. Preise und Leistungen

3.1 Die in der Buchungsgrundlage angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 4 Nr. 22a UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

4.Zahlung und Buchungsunterlagen

4.1 Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Naturpark Kellerwald-Edersee getroffenen und in der Buchungsbestätigung / Rechnung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Preis ausschließlich nach Vertragsschluss über das im Buchungsvorgang eingebundene Online-Bezahlsystem zu entrichten.

4.2 Nach Zahlung erhält der Gast eine Buchungsbestätigung (Ticket) zugeschickt, die ihn zur Nutzung des gebuchten Trekkingplatzes berechtigt. Außerdem werden dem Gast die genauen Daten über die Lage des gebuchten Platzes (PDF-Datei mit Informationen, Karte und Koordinaten) zugesandt. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung (digitales Ticket) auf Verlangen vor Ort vorzuzeigen.

5. An- und Abreise

5.1 Um den Gästen eine größtmögliche Flexibilität zu bieten, gibt es keine festen An- und Abreisezeiten. Die Plätze müssen jedoch rechtzeitig für den nächsten Gast geräumt werden. Generell gilt: die Gäste nehmen Rücksicht aufeinander.

6. Stornierung und Umbuchung

6.1 Ein Rücktritt vom Vertrag und damit eine Stornierung der Buchung ist bis 14 Tage vor der gebuchten Übernachtung kostenfrei. Bei späteren Stornierungen behalten wir uns das Recht vor, die Bezahlung einzubehalten.

6.2 Der Rücktritt durch den Gast oder eine Anfrage auf Umbuchung hat telefonisch oder per Mail an die Geschäftsstelle des Naturparks zu erfolgen. Nach Bearbeitung durch den Naturpark erhält der Gast eine Bestätigung.

6.3 Bei kurzfristiger Nichtanreise des Gasts bleibt der Anspruch auf Bezahlung des zuvor vereinbarten Preises bestehen.

6.4.Der Naturpark Kellerwald-Edersee. hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn dringende Gründe dies erfordern. Dringende Gründe sind insbesondere höhere Gewalt und bei Vertragsschluss unvorhersehbare Umstände, die zu einer Gefährdung von Leib und Leben der Trekkingplatz-Gäste führen können. Der Naturpark hat den Gast unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Stornierung in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall erstattet der Naturpark dem Gast den vollen Preis zurück.

7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast

7.1 Der Gast erkennt bei seiner Buchung die Verhaltensregeln verbindlich an, die ihm mit den Buchungsunterlagen zugesandt werden und setzt auch Mitreisende über die Regeln in Kenntnis. Diese Regeln sind von Gästen zwingend einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Gast vom Platz verwiesen werden. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

7.2 Feuer ist ausdrücklich nicht erlaubt – Waldbrandgefahr! Zum Kochen dürfen Gas- oder Spirituskocher auf den dafür vorgesehenen Steinplatten verwendet werden.

7.3 Der Gast ist verpflichtet, dem Naturpark auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen.

7.4 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Naturpark zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Naturpark verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Naturpark erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

7.5 Der Naturpark räumt dem Gast ein kostenloses Rücktrittsrecht ein, wenn die Benutzung des Trekkingplatzes aufgrund eines Ereignisses, das unter den Begriff höhere Gewalt fällt, wie z.B. Unwetter oder Überschwemmungen nicht möglich ist.

7.6 Die Weitergabe oder Veröffentlichung der Trekkingplatz-Standortdaten durch den Gast ist untersagt.

8. Haftungsbeschränkung

Die Benutzung der Trekkingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für mögliche Schäden infolge der Waldbeschaffenheit durch z.B. herabfallende Äste oder umstürzende Bäume wird keine Haftung übernommen.

 

Stand: 05.05.2023

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