Kinder unter 10 Jahren dürfen zusammen mit einem Erwachsenen, der einen Fischereischein und eine Angelkarte besitzt, angeln. Diese Regel gilt auch für Jugendliche bis zu einem Alter von 16 Jahren.
Außerdem können Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren einen eigenen Fischereischein erhalten, wenn sie die Fischereischeinprüfung ablegen. Dann können sie, wie Erwachsene auch, eine Angelkarte kaufen und eigenständig angeln.
Außerdem besteht in Hessen die Möglichkeit, dass Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren auch ohne abgelegte Fischereiprüfung eine eigene Angelkarte kaufen dürfen. Sie dürfen dann nur zusammen mit einem Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein und eine Angelkarte besitzt angeln. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, muss für den Jugendlichen beim eigenen Einwohnermeldeamt eine Gebühr entrichtet werden. Mit der Bestätigung über die geleistete Fischereiabgabe kann die Angelkarte gekauft werden.
Jugendliche ab 16 Jahren gelten im Fischereirecht wie Erwachsene. Sie brauchen zum Angeln einen Fischereischein und eine Angelkarte.
Erwachsene, die Kinder und Jugendliche zum Angeln mitnehmen, müssen mit diesen in einem Haushalt leben. Sie können maximal zwei Kinder (Freunde-Regel) mitnehmen.