© Naturpark Kellerwald-Edersee

Der Zweckverband

Der Naturpark Kellerwald-Edersee ist ein Zweckverband. Aber was bedeutet das eigentlich?

Ein Zusammenschluss aus Kommunen und Landkreisen

Der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee wurde im Jahr 2001 gegründet.

Ein Zweckverband ist, wie der Name fast schon verrät, ein Zusammenschluss zum Zweck der gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben. Oft wird auch von einer interkommunalen Kooperation gesprochen, weil mehrere Kommunen beteiligt sind.

Im Falle des Naturparks Kellerwald-Edersee besteht der Zweckverband aus 11 Gemeinden bzw. Städten, zwei Landkreisen und dem Verein Region Kellerwald-Edersee e.V.

Die beiden wichtigsten Organe des ZV Naturpark sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung. Alle organisatorischen Belange sind in der Verbandssatzung festgelegt.

© Naturpark Kellerwald-Edersee
Naturpark-Gebiet mit Gemeinden

Verbandsvorstand

Die 11 Bürgermeister der Kommunen, zwei Vertreter der beiden Landkreise und ein Mitglied des Vereins bilden den Verbandsvorstand. Alle 5 Jahre, zu Beginn einer neuen Wahlperiode, werden ein neuer Vorstandsvorsitzender und zwei Stellvertreter durch den Verbandsvorstand gewählt. Seit Februar 2022 ist Landrat Jürgen van der Horst Vorsitzender. Seine Stellvertreter sind die beiden Bürgermeister Klaus Gier (Edertal) und Heiko Manz (Jesberg).

Der Verbandsvorstand trifft sich ca. vier Mal im Jahr zu Vorstandssitzungen. In diesen Sitzungen werden aktuelle Aufgaben besprochen und wichtige Entscheidungen getroffen.

 

Verbandsversammlung

Jede Kommune und jeder Landkreis benennt am Anfang jeder Wahlperiode eine Vertretung und eine Stellvertretung, die in die Verbandsversammlung entsendet werden. Auch hier wird zu Beginn der Wahlperiode ein*e Vorsitzende*r gewählt. Aktuell ist Claudia Ravensburg (LK Waldeck-Frankenberg) Vorsitzende der Versammlung und Martin Dippel (LK Schwalm-Eder) Stellvertreter.

Die Versammlungen finden meist ein Mal jährlich statt.

Im Gegensatz zum Vorstand darf die Verbandsversammlung entscheiden über: Satzungsänderungen, Feststellung der Haushaltspläne, Aufnahme und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, Festsetzung der Verbandsumlage sowie haushalts- und vermögensrechtliche Angelegenheiten.

 

Vorstandsmitglieder und Organigramm

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