© Heinrich Kowalski

Fischereiaufsicht

Unser Ehrenamt am See

Insgesamt 8 Fischereiaufseher sind im Auftrag des Naturparks ehrenamtlich am Edersee und Affolderner See unterwegs.

Die Hauptaufgabe der Fischereiaufseher ist zu prüfen, ob sich alle Angler*innen an die fischereilichen Vorgaben und Angelscheinbedingungen halten. Die Fischereiaufsicht ist sowohl am Ufer als auch mit dem Boot unterwegs.

Da wir als Naturpark Inhaber des Fischereirechts sind, dürfen unsere Fischereiaufseher nach deiner gültigen Angelerlaubnis und deinem Ausweis verlangen sowie deinen Fang und die Fanggeräte kontrollieren. Im Vordergrund steht dabei immer der Schutz und die Erhaltung der Fischbestände.

Alle fünf Jahre absolvieren die ehrenamtlichen Aufseher eine Schulung bei der Oberen Fischereibehörde.

Kontrollbefugnisse

Die zur Fischereiaufsicht amtlich verpflichteten Personen sind befugt...

  • die Identität von Personen festzustellen

  • die Aushändigung der Fischereischeine, bzw. der Erlaubnisscheine, zur Prüfung zu verlangen

  • die Fanggeräte und den Fang zu kontrollieren und sicherzustellen wenn der Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften besteht

  • Besatzmaßnahmen und gemeinschaftliches Fischen zu überwachen und zu kontrollieren

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