© Carolin Ludwig

Die Hauptaufgabe der Fischereiaufseher ist zu prüfen, ob sich alle Angler*innen an die fischereilichen Vorgaben und Angelscheinbedingungen halten. Die Fischereiaufsicht ist sowohl am Ufer als auch mit dem Boot unterwegs.

Da wir als Naturpark Inhaber des Fischereirechts sind, dürfen unsere Fischereiaufseher nach deiner gültigen Angelerlaubnis und deinem Ausweis verlangen sowie deinen Fang und die Fanggeräte kontrollieren. Im Vordergrund steht dabei immer der Schutz und die Erhaltung der Fischbestände.

Alle fünf Jahre absolvieren die ehrenamtlichen Aufseher eine Schulung bei der Oberen Fischereibehörde.

  

 

© Carolin Ludwig

  • die Identität von Personen festzustellen

  • die Aushändigung der Fischerei- und Erlaubnisscheine zur Prüfung zu verlangen

  • die Fanggeräte und den Fang zu kontrollieren und sicherzustellen, wenn der Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften besteht

  • Besatzmaßnahmen und gemeinschaftliches Fischen zu überwachen und zu kontrollieren