Nationalpark Kellerwald-Edersee

Wildnis pur im Nationalpark mit UNESCO-Welterbe

Hessens einziger Nationalpark -
hier darf sich Natur und Wildnis unberührt entwickeln

Inmitten des Naturparks Kellerwald-Edersee liegt der Nationalpark Kellerwald-Edersee. 

Der Nationalpark schützt auf einer Fläche von 7.688 Hektar einen der letzten großen Buchenwaldbestände in Mitteleuropa. Der Nationalpark wurde im Jahr 2004 gegründet und in 2020 nördlich des Edersees erweitert. Seit 2011 gehören Teile des Nationalparks zum UNESCO-Welterbe „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen ­Europas“.

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee stellt für den Naturpark einen wichtigen Partner dar. Kooperationen bestehen unter anderem in den Bereichen Wanderwegemanagement (siehe Qualitätsregion), in der Bildungsarbeit (gemeinsamer Veranstaltungskalender) und natürlich bei dem gemeinsamen Netzwerk der Nationalpark- und Naturpark-Partner.

Organisatorisch und wirtschaftlich sind die beiden Parke jedoch getrennt zu betrachten. Nationalparke sind staatliche Einrichtungen: Das Nationalparkamt ist dem Hessischen Umweltministerium unterstellt und übernimmt in seinem Zuständigkeitsbereich z.B. auch die Aufgaben als Untere Naturschutzbehörde. Der Naturpark Kellerwald-Edersee hingegen ist ein kommunaler Zweckverband, der durch Umlagen aus den Mitgliedskommunen und Förderungen finanziert wird.

Naturpark… Nationalpark… 
Was ist da eigentlich der Unterschied?

Häufig werden wir verwechselt - die Namen sind sich nun mal sehr ähnlich. 
Hier stellen wir euch die Unterschiede vor.

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee…

  • ist ein nach § 24 Abs. 1 BNatSchG zu schützendes Gebiet

  • wird von Menschen wenig oder gar nicht beeinflusst

  • ermöglicht eine natürliche Dynamik der Natur und fördert damit die Entwicklung von Wildnis und die Biotop- und Artenvielfalt

  • dient der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, Forschung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Menschen

  • wird durch die Einhaltung von Besucherregeln besonders geschützt (Wege nicht verlassen, Hunde an der Leine führen, nichts sammeln oder pflücken, etc.)

  • darf nicht wirtschaftlich genutzt werden z.B. durch Land- und Forstwirtschaft

Der Naturpark Kellerwald-Edersee…

  • ist ein nach § 27 Abs. 1 BNatSchG großräumiges Gebiet zur Entwicklung und Pflege mit überwiegendem Anteil an Landschafts- und Naturschutzgebieten

  • ist von Menschen geprägt (Wohngebiete, Landwirtschaft, etc.)

  • eignet sich aufgrund der landschaftlichen Voraussetzungen besonders für Erholung und nachhaltigen Tourismus

  • dient dem Naturerlebnis der Menschen und einer Bildung für nachhaltige Entwicklung

  • fördert die Arten- und Biotopvielfalt sowie die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer vielfältigen Landschaft durch umweltgerechte Landnutzung